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BGH Urteil v. - IX ZR 206/20

Gesetze: § 253 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 35 Abs 1 InsO, § 35 Abs 2 S 1 InsO, § 109 Abs 1 S 2 InsO

Insolvenzverwalterklage: Zahlungsklage gegen den Schuldner zur Rückgängigmachung einer Masseverkürzung; Erstreckung einer Entlastungserklärung des Verwalters auf vom Schuldner eingegangenes Untermietverhältnis

Leitsatz

1. Eine Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner persönlich, mittels derer eine nach Verfahrenseröffnung eingetretene Masseverkürzung rückgängig gemacht werden soll, richtet sich bei interessengerechter Auslegung gegen das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners.

2. Die Wirkungen der Enthaftungserklärung des Verwalters erstrecken sich regelmäßig auch auf ein vom Schuldner eingegangenes Untermietverhältnis, das den angemieteten Wohnraum betrifft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:021221UIXZR206.20.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 21
NJW 2022 S. 10 Nr. 19
NJW 2022 S. 2276 Nr. 31
WM 2022 S. 875 Nr. 18
ZIP 2022 S. 909 Nr. 18
PAAAI-60463

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