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BSG Urteil v. - B 1 KR 2/21 R

Gesetze: § 28 Abs 2 S 9 SGB 5, § 13 Abs 3 SGB 5, § 13 Abs 3a SGB 5, § 55 SGB 5, §§ 55ff SGB 5, Abschn B Nr VII.2 ZÄBehRL, Art 3 Abs 1 GG

Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Implantatversorgung - Verfassungsmäßigkeit des grundsätzlichen Ausschlusses implantologischer Leistungen aus dem GKV-Leistungskatalog - keine Ausnahmeindikation für Folgen einer strahlen-und chemotherapeutischen Behandlung eines bösartigen Tumors des Lymphsystems (Morbus Hodgkin)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte Versorgung mit Zahnimplantaten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:100322UB1KR221R0

Fundstelle(n):
WAAAI-60478

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