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BGH Urteil v. - I ZR 217/20

Gesetze: § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Alt 2 Nr 3 UWG, § 286 ZPO

Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe " Kinderzahnarztpraxis" - Kinderzahnarztpraxis

Leitsatz

Kinderzahnarztpraxis

Das vom Tatgericht ermittelte Verkehrsverständnis, nach dem die angesprochenen Verkehrskreise bei einer Werbung mit der Angabe "Kinderzahnarztpraxis" erwarten, dass die Ausstattung der Praxis kindgerecht ist und die dort tätigen Zahnärzte für die Belange von Kindern aufgeschlossen sind, aber nicht davon ausgehen, dass diese über besondere fachliche Kenntnisse im Bereich der Kinderzahnheilkunde verfügen, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:070422UIZR217.20.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2022 S. 911 Nr. 13
DAAAI-60561

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