Betäubungsmittelhandel: Grenzwertfestlegung zur Bestimmung der nicht geringen Menge bei synthetischen Betäubungsmitteln und psychotrop wirkenden Substanzen
Leitsatz
Es beginnt die nicht geringe Menge
1. der synthetischen Cathinone
- α-Pyrrolidinovalerophenon und
- 3,4-Methylendioxypyrovaleron jeweils bei fünf Gramm,