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BGH Urteil v. - X ZR 16/20

Gesetze: § 66 Abs 1 ZPO, § 265 Abs 2 ZPO, § 21 Abs 1 Nr 2 PatG, § 30 Abs 3 S 2 PatG, Art 83 EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 IntPatÜbkG

Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtliches Interesse an der Verteidigung des Patents; Anforderungen an die Patentschrift hinsichtlich der Ausführbarkeit der Erfindung - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

Leitsatz

Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

1. Ein rechtliches Interesse an der Verteidigung eines mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patents ergibt sich schon aus der während des Rechtsstreits erfolgten Eintragung als neuer Inhaber des Streitpatents im Patentregister.

2. Damit ein Fachmann die Erfindung ausführen kann, muss die Patentschrift zumindest ansatzweise erkennen lassen, durch welche Mittel und auf welche Weise die beanspruchte technische Lehre verwirklicht werden kann. Diesem Erfordernis ist nicht genügt, wenn die Patentschrift lediglich stichwortartig ein abstraktes Ziel vorgibt, ohne auch nur andeutungsweise darüber Aufschluss zu geben, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:290322UXZR16.20.0

Fundstelle(n):
ZAAAI-60665

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