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BAG Urteil v. - 3 AZR 362/21

Gesetze: § 19 Abs 1 BetrAVG, § 1a Abs 1a BetrAVG, § 1a Abs 1 BetrAVG, § 1b Abs 5 BetrAVG, § 165 ZPO

Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

Leitsatz

§ 19 Abs. 1 BetrAVG ermöglicht ein Abweichen von § 1a BetrAVG jedenfalls durch Tarifverträge, die nach dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes abgeschlossen worden sind. Die Regelung erfasst auch Haustarifverträge, die auf ältere Tarifverträge Bezug nehmen oder ältere Tarifverträge bestätigen. Der abweichende Tarifvertrag muss dafür eine von § 1a Abs. 1a BetrAVG abweichende Verteilung des wirtschaftlichen Nutzens und der Lasten der Entgeltumwandlung enthalten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:080322.U.3AZR362.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1203 Nr. 21
DB 2022 S. 1591 Nr. 26
ZIP 2022 S. 1229 Nr. 24
CAAAI-60891

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