Gesetze: § 9a Abs 4 S 1 WoEigG vom , § 10 Abs 8 S 1 WoEigG vom
Wohnungseigentum: Erstattungsanspruch des Wohnungseigentümers gegen die anderen Eigentümer bei Tilgung von Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft (Fortführung von Senat, Urteil vom - V ZR 288/19, NZM 2021, 146).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:250322UVZR92.21.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 8 Nr. 21 NJW-RR 2022 S. 955 Nr. 14 GAAAI-60894