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BSG Urteil v. - B 12 KR 40/19 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob der Klägerin die auf eine von der D AG wegen dauernder Flugdienstuntauglichkeit gewährte Firmenrente für die Zeit vom 1.7.2015 bis zum 30.9.2016 gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erstatten sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:010222UB12KR4019R0

Fundstelle(n):
RAAAI-60967

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