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BSG Urteil v. - B 14 AS 27/20 R

Gesetze: § 28 Abs 7 S 1 Nr 3 SGB 2, § 29 Abs 2 S 2 SGB 2, § 4 Abs 2 S 2 SGB 2, § 4 Abs 2 S 3 SGB 2, § 4 Abs 2 S 4 SGB 2, Art 3 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 21 Abs 1 GG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft - Anspruch des Jugendverbandes einer politischen Partei gegen den Grundsicherungsträger auf Aufnahme in eine Anbieterliste für Sommercamps und Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung - Berechtigung des Grundsicherungsträgers zum Führen einer Anbieterliste - Geeignetheit des Leistungsanbieters - Mindestmaß an inhaltlicher Kontrolle - Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind berechtigt, eine Liste geeigneter Anbieter für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu führen und mit ihnen Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:141221UB14AS2720R0

Fundstelle(n):
AAAAI-60977

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