(Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - berufsgenossenschaftliches Ausgleichsverfahren - Heranziehung zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung - gemeinnützige Körperschaft mit Unterhaltung eines körperschaftssteuerpflichtig wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb - steuerakzessorisches Regelungskonzept - Erlass ausschließlich begünstigender Abgabenbefreiungsbescheide - Totalvorbehalt des Gesetzes gem § 31 SGB 1 - Voraussetzung: besondere gesetzliche Ermächtigung der Unfallversicherungsträger - Fußballverein - Gemeinnützigkeit: Kinder- und Jugendfußball - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Erste Fußballmannschaft der Regionalliga, Bistro)
Leitsatz
1. Gemeinnützige Körperschaften, die körperschaftsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind insofern aufgrund des steuerakzessorischen Regelungskonzepts auch zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung heranzuziehen.
2. Auch für den Erlass ausschließlich begünstigender Abgabenbefreiungsbescheide benötigen die Unfallversicherungsträger eine besondere gesetzliche Ermächtigung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2021:081221UB2U1220R0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 23 AAAAI-61025