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FG Münster Urteil v. - 11 K 55/19 AO

Gesetze: AO § 126; AO § 127; AO § 16; FVG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; AO § 125

Kindergeld

Heilung der sachlichen Unzuständigkeit des sog. Inkasso-Service

Leitsatz

Die sachliche Unzuständigkeit des sog. Inkasso-Service bei Ablehnung eines Stundungsantrags wird nicht dadurch geheilt, dass die sachlich und örtlich zuständige Familienkasse die Einspruchsentscheidung erlässt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAI-61062

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