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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 1444/18

Gesetze: ErbStG § 14 ; ErbStG § 30; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2

Hinterziehung der Erbschaftsteuer durch Unterlassen der Anzeige der Vorschenkung - Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Wer einen (ersten) Erwerb verschweigt, begeht zwei Steuerhinterziehungen, wenn er anlässlich einer weiteren, innerhalb von zehn Jahren erfolgenden Schenkung den Vorerwerb nicht angibt. Denn der Erwerber soll unrichtige bzw. unvollständige Angaben sowohl in Bezug auf den ersten Erwerb (d.h. insoweit erneute Steuerhinterziehung) als auch wegen der Nichtanwendung des § 14 ErbStG in Bezug auf den neuen Erwerb machen.

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Fundstelle(n):
ErbStB 2022 S. 232 Nr. 8
OAAAI-61068

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