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BGH Urteil v. - VIII ZR 121/21

Gesetze: § 134 BGB, § 398 BGB, § 556d Abs 1 BGB, § 556d Abs 2 S 5 BGB, § 556d Abs 2 S 6 BGB, § 556d Abs 2 S 7 BGB, § 556g Abs 1 S 3 BGB vom , § 556g Abs 2 S 1 BGB vom , § 2 Abs 2 S 1 RDG vom , § 3 RDG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RDG, MietBegrV BE

Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters nach Abtretung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag

Leitsatz

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:300322UVIIIZR121.21.0

Fundstelle(n):
VAAAI-61219

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