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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 SO 151/22 ER-B

Gesetze: SGB XII § 35 Abs. 2; SGG § 86b

Leitsatz

Leitsatz:

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt eine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Erteilung einer Zusicherung hinsichtlich der Unterkunftskosten für eine erst noch anzumietende Wohnung nicht in Betracht, sondern allenfalls die Verpflichtung zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten einer Unterkunft.

Fundstelle(n):
OAAAI-61282

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