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BFH Urteil v. - III R 34/20

Gesetze: AO § 357; BGB § 133;

Auslegung von Einspruchsschreiben

Leitsatz

NV: Ist die vom Finanzamt verwendete Bezeichnung für verbundene Bescheide unvollständig, so ist ein Einspruchsschreiben, welches diese Bezeichnung, aber keine Begründung enthält, der Auslegung zugänglich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.151221.IIIR34.20.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 245 Nr. 8
BB 2022 S. 1109 Nr. 20
BFH/NV 2022 S. 705 Nr. 7
DStRE 2022 S. 1268 Nr. 20
TAAAI-61519

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