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BAG Urteil v. - 7 AZR 573/20

Gesetze: § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG vom , § 2 Abs 1 S 2 WissZeitVG vom , § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 1 Abs 1 S 5 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 3 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 4 WissZeitVG, § 2 Abs 4 S 1 WissZeitVG, § 5 WissZeitVG, § 17 S 2 TzBfG, § 7 Halbs 1 KSchG, § 256 Abs 1 ZPO

Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher Qualifizierung

Leitsatz

Die Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrags mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal setzt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG in der seit geltenden Fassung neben der Einhaltung einer Höchstbefristungsdauer voraus, dass die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation erfolgt. Das ist jenseits einer angestrebten Promotion oder Habilitation auch dann der Fall, wenn mit der befristeten Tätigkeit eine wissenschaftliche oder künstlerische Kompetenz gefördert wird, die in irgendeiner Form zu einer beruflichen Karriere auch außerhalb der Hochschule befähigt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:020222.U.7AZR573.20.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1594 Nr. 27
NJW 2022 S. 2354 Nr. 32
IAAAI-61647

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