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BGH Beschluss v. - XII ZB 311/21

Gesetze: § 130a Abs 3 ZPO, § 130a Abs 4 ZPO, § 4 Abs 1 ERVV, Art 3 Nr 11 EUV 910/2014, Art 3 Nr 12 EUV 910/2014, Art 25 Abs 2 EUV 910/2014, Art 26 EUV 910/2014

Anforderungen an die formgerechte Einreichung eines elektronischen Dokuments bei Gericht

Leitsatz

Die Einreichung eines elektronischen Dokuments bei Gericht ist nur dann formgerecht, wenn es entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder von der verantwortenden Person selbst auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Nicht ausreichend ist die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Zusammenhang mit einer nicht persönlich vorgenommenen Übermittlung (im Anschluss an , BAGE 171, 28 = FamRZ 2020, 1850).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:300322BXIIZB311.21.0

Fundstelle(n):
DB 2022 S. 1512 Nr. 25
DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 22
NJW 2022 S. 2415 Nr. 33
NJW 2022 S. 9 Nr. 22
NAAAI-61654

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