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BGH Urteil v. - X ZR 45/20

Gesetze: § 83 Abs 1 PatG, § 117 PatG, § 531 Abs 2 ZPO

Patentnichtigkeitssache: Anforderungen an den Vortrag der Nichtigkeitsklägerin zum Gegenstand eines nachgeordneten Patentanspruchs - Windturbinenschaufelmontage

Leitsatz

Windturbinenschaufelmontage

Eine Nichtigkeitsklägerin, die in der Klagebegründung unter Bezugnahme auf eine konkrete Entgegenhaltung vorgetragen hat, der Gegenstand eines nachgeordneten Patentanspruchs sei nahegelegt, ist bis zu einem abweichenden gerichtlichen Hinweis grundsätzlich nicht gehalten, sich auf weitere Entgegenhaltungen in Bezug auf diesen Anspruch zu berufen, wenn das Patentgericht in dem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis mitgeteilt hat, der Gegenstand der nachgeordneten Ansprüche sei ebenso wie der Gegenstand des Hauptanspruchs voraussichtlich als nicht patentfähig zu beurteilen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:150322UXZR45.20.0

Fundstelle(n):
RAAAI-61657

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