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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 150/21

Gesetze: AO § 80 Abs. 7 ; RDG § 1 Abs. 3 ; RDG § 6; StBerG § 6

Zurückweisung eines in Kindergeldangelegenheiten aus rein altruistischen Motiven handelnden Bevollmächtigten

Leitsatz

Ein aus rein altruistischen Motiven handelnder Bevollmächtigter, der für eine aus dem Ausland stammende Kindergeldberechtigte in deren Kindergeldangelegenheiten tätig wird, ist nicht befugt, in Steuersachen Hilfe zu leisten.

Die spezielleren Regelungen in anderen Gesetzen bleiben von den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unberührt.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 1735 Nr. 33
DStRE 2023 S. 62 Nr. 1
DStRE 2023 S. 62 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2022 S. 1831
MAAAI-61705

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