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BFH Urteil v. - I R 6/21

Gesetze: FGO §§ 33 Abs. 1 Nr. 4, 60 Abs. 2 und Abs. 3, 123 Abs. 1 Satz 2, 160; AGFGO BW AGFGO BW § 3; EGAO Art. 97 § 27 Abs. 2; AO §§ 93c, 175b; EStG § 39e Abs. 2 Satz 2;

Beiladung von Religionsgemeinschaften in kirchenrechtlichen Abgabenangelegenheiten (§ 3 AGFGO BW)

Leitsatz

NV: Wird eine nach § 160 FGO i.V.m. § 3 AGFGO BW gesetzlich angeordnete Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren unterlassen, liegt eine von Amts wegen zu beachtende Verletzung der Grundordnung des Verfahrens vor. Dieser Verfahrensfehler kann im Revisionsverfahren nicht nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO geheilt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.241121.IR6.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 216 Nr. 7
BFH/NV 2022 S. 728 Nr. 7
TAAAI-61973

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