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Anpassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) an das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit Wirkung ab
Bezug: BStBl 2022 I S. 82
Bezug:
Die mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom , BGBl 2021 I S. 882, verbundene Reform der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts ist auf das Ziel ausgerichtet, im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung eine konsequent an der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen orientierte Anwendungspraxis zu gestalten, die den Betroffenen im Wege der Unterstützung zur Ausübung seiner rechtlichen Handlungsfähigkeit befähigt.
Die zentralen Normen des Betreuungsrechts zu den Voraussetzungen der Bestellung eines rechtlichen Betreuers, zu den Aufgaben und Pflichten des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten und zu dessen Befugnissen im Außenverhältnis wurden dazu mit Wirkung ab grundlegend überarbeitet, um die Vorgaben von Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl 2008 II S. 1419, 1420; UN-Behindertenrechtskonvention) deutlicher im Betreuungsrecht zu verankern. Das am in Kraft tretende Gesetz enthält dazu neben verschiedenen steuerverfahrensrechtlich relevanten ...