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BAG Beschluss v. - 10 ABR 33/20

Gesetze: § 2a Abs 1 Nr 5 ArbGG, § 98 ArbGG, § 5 TVG vom , § 5 TVG vom , § 4 Abs 1 TVGDV vom , § 6 TVGDV vom , § 7 TVGDV vom , § 11 TVGDV vom , § 319 ZPO, § 322 ZPO

Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und Sicherheitsgewerbe

Leitsatz

Eine Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags, die zur Heilung einer vorherigen, unwirksamen Allgemeinverbindlicherklärung desselben Tarifvertrags erlassen wird, setzt mangels eines gesetzlichen Heilungsverfahrens für ihre Wirksamkeit grundsätzlich voraus, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt ihres Erlasses ebenso gegeben sind wie die Einhaltung der erforderlichen Verfahrensschritte. Der Rückgriff auf Teile des vorherigen Verfahrens scheidet regelmäßig aus.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:230222.B.10ABR33.20.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1459 Nr. 25
NJW 2022 S. 10 Nr. 23
JAAAI-62020

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