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Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Steuern: Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt
Bezug:
Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern hat auf den (Hauptfeststellungszeitpunkt) die Grundsteueräquivalenzbeträge für Grundstücke sowie den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festzustellen.
Die Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.
Januar 2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum
zu übermitteln. Die Erklärung soll nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) übermittelt werden. Sie kann aber auch nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben werden.
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Wenn sich das Grundstück oder der Betrieb auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, ist die Erklärung bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk der wertvollste Teil liegt (Lagefinanzamt).
Rechtsgrundlagen:
Die elektronischen Formulare für die Grundsteuererklärung werden ab über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt is...