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FG Münster Beschluss v. - 12 V 571/22 AO

Gesetze: AO § 218 Abs. 2; AO § 238; AO § 233a; AO § 240

Säumniszuschlag

Säumniszuschläge ab 2019 ernstlich zweifelhaft

Leitsatz

1) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nach dem verwirkte Säumniszuschläge verfassungsgemäß sind.

2) Dem Anspruch auf AdV steht nicht das Fehlen eines (besonderen) Aussetzungsinteresses entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAI-62159

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