Wettbewerbsverstoß: Unwahre Angabe als irreführende geschäftliche Handlung; fehlende Unabhängigkeit oder Neutralität des Veranstalters einer Konsumentenbefragung - Webshop Awards
Leitsatz
Webshop Awards
1. Eine geschäftliche Handlung, die eine im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG unwahre Angabe enthält, kann unabhängig davon im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG irreführend sein, ob diese Angabe einen der in § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG aufgeführten Umstände betrifft (Bestätigung von , GRUR 2018, 950 Rn. 41 = WRP 2018, 1069 - Namensangabe; Urteil vom - I ZR 216/17, GRUR 2019, 1202 Rn. 20 = WRP 2019, 1471 - Identitätsdiebstahl I).
2. Die fehlende Unabhängigkeit oder Neutralität des Veranstalters einer Konsumentenbefragung kann nicht allein daraus gefolgert werden, dass der Veranstalter den zu bewertenden Unternehmen Werbematerialien zur Verfügung stellt, mithilfe derer Verbraucher zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert werden können. Zweifel an der Objektivität einer Verbraucherbefragung können sich allerdings dann ergeben, wenn die Werbematerialien geeignet sind, die von den Kunden abzugebende qualitative Bewertung der Unternehmen oder das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:120522UIZR203.20.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 1217 Nr. 22 DB 2022 S. 1573 Nr. 26 DB 2022 S. 2403 Nr. 40 NJW-RR 2022 S. 1202 Nr. 17 QAAAI-62236