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BSG Urteil v. - B 4 AS 81/20 R

Gesetze: § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2, § 5 Abs 1 BRKG 2005

Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Fahrkosten zu ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungen - tatsächliche Aufwendungen - keine erhebliche Überschreitung des Regelbedarfsanteils für Verkehr

Tatbestand

Der Kläger begehrt höheres Alg II. Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Fahrtkosten wegen ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlungen im Zeitraum von April bis Juli 2015 als Mehrbedarf nach § 21 Abs 6 SGB II.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:260122UB4AS8120R0

Fundstelle(n):
DAAAI-62249

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