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BGH Beschluss v. - XII ZR 37/21

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG

Anforderungen an den Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs

Leitsatz

Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZR 275/02, FamRZ 2005, 1536).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:270422BXIIZR37.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 9 Nr. 25
NJW-RR 2022 S. 881 Nr. 13
JAAAI-62302

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