Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit der sofortigen Pflichtverteidigerbestellung für einen Beschuldigten; Unverwertbarkeit der Beschuldigtenvernehmung bei unterbliebener Bestellung
2. Für die Frage, ob die sofortige Bestellung eines Verteidigers erforderlich ist, weil ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich selbst nicht verteidigen kann, ist maßgeblich auf dessen individuelle Schutzbedürftigkeit abzustellen.
3. Eine zu Unrecht unterbliebene Bestellung hat nicht grundsätzlich eine Unverwertbarkeit der Beschuldigtenvernehmung zur Folge.
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:050422B3STR16.22.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 10 Nr. 24 wistra 2022 S. 302 Nr. 7 XAAAI-62306