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BAG Beschluss v. - 1 ABR 2/21

Gesetze: § 111 S 1 BetrVG, § 112 Abs 1 S 1 BetrVG, § 112 Abs 1 S 2 BetrVG, § 112 Abs 2 S 1 BetrVG

Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans

Leitsatz

Wird in einem bislang betriebsratslosen Betrieb ein Betriebsrat erst gebildet, nachdem der Arbeitgeber mit der Umsetzung der Betriebsänderung begonnen hat, steht dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht auf Abschluss eines Sozialplans zu.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:080222.B.1ABR2.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1523 Nr. 26
DB 2022 S. 1654 Nr. 27
NJW 2022 S. 10 Nr. 25
ZIP 2022 S. 1173 Nr. 23
SAAAI-62390

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