(Witwerrentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 303 SGB 6 - Berechnung des Unterhaltsbeitrages der Versicherten im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand - Berücksichtigung von Leistungen der Pflegekasse für die stationäre Versorgung der Versicherten)
Leitsatz
Bei Prüfung eines Anspruchs auf Witwerrente nach altem Recht sind die Leistungen der Pflegekasse für die stationäre Versorgung einer Versicherten nicht als deren Unterhaltsbeitrag zu werten (Aufgabe von = SozR 4-2600 § 46 Nr 3).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2022:030222UB5R3321R0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 3380 Nr. 46 GAAAI-62410