Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode
Leitsatz
NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet einen vorherigen gerichtlichen Hinweis gemäß § 76 Abs. 2 FGO, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das FG beabsichtigt, anstelle einer Schätzung anhand eines äußeren Betriebsvergleichs (Richtsatzschätzung) eine griffweise Hinzuschätzung in Gestalt eines —an die betrieblichen Daten des Steuerpflichtigen anknüpfenden— Sicherheitszuschlags vorzunehmen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:B.210819.XB120.18.0
Fundstelle(n): AO-StB 2022 S. 222 Nr. 7 BFH/NV 2022 S. 744 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2022 S. 480 QAAAI-62437