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BFH Beschluss v. - X B 120/18

Gesetze: FGO § 76 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; AO § 162 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2;

Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet einen vorherigen gerichtlichen Hinweis gemäß § 76 Abs. 2 FGO, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das FG beabsichtigt, anstelle einer Schätzung anhand eines äußeren Betriebsvergleichs (Richtsatzschätzung) eine griffweise Hinzuschätzung in Gestalt eines —an die betrieblichen Daten des Steuerpflichtigen anknüpfenden— Sicherheitszuschlags vorzunehmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.210819.XB120.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 222 Nr. 7
BFH/NV 2022 S. 744 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2022 S. 480
QAAAI-62437

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