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BFH Urteil v. - V R 37/21 (V R 16/19) BStBl 2022 II S. 860

Gesetze: UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 bis 3; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1; MwStSystRL Art. 63, 64 und 90;

Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

Leitsatz

1. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

2. Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt.

3. Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird, erfordert eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.010222.VR37.21.0

Fundstelle(n):
BStBl 2022 II Seite 860
ZAAAI-62729

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