Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselfahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugherstellers zu Vorgängen innerhalb seines Unternehmens
Leitsatz
Eine sekundäre Darlegungslast eines Fahrzeugherstellers zu Vorgängen innerhalb seines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schließen lassen sollen, setzt jedenfalls voraus, dass das (unstreitige oder nachgewiesene) Parteivorbringen hinreichende Anhaltspunkte enthält, die einen solchen Schluss nahelegen (, MDR 2022, 308 Rn. 14 und vom - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 28; jeweils m.w.N.).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:260422UVIZR965.20.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 1345 Nr. 24 NJW 2022 S. 8 Nr. 25 NJW-RR 2022 S. 1537 Nr. 22 IAAAI-62872