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BGH Urteil v. - VI ZR 965/20

Gesetze: § 31 BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselfahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugherstellers zu Vorgängen innerhalb seines Unternehmens

Leitsatz

Eine sekundäre Darlegungslast eines Fahrzeugherstellers zu Vorgängen innerhalb seines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schließen lassen sollen, setzt jedenfalls voraus, dass das (unstreitige oder nachgewiesene) Parteivorbringen hinreichende Anhaltspunkte enthält, die einen solchen Schluss nahelegen (, MDR 2022, 308 Rn. 14 und vom - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 28; jeweils m.w.N.).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:260422UVIZR965.20.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1345 Nr. 24
NJW 2022 S. 8 Nr. 25
NJW-RR 2022 S. 1537 Nr. 22
IAAAI-62872

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