Grundbucheintragung: Notwendige Genehmigung eines Ergänzungspflegers bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Hausgrundstück durch einen Minderjährigen
Leitsatz
1. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen führt gemäß § 566 BGB zu dessen Eintritt in den Mietvertrag auf Vermieterseite und ist deshalb für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB (Fortführung von Senat, Beschluss vom - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137).
2. Dies gilt auch, wenn der Veräußerer den Miteigentumsanteil zuvor von dem Alleineigentümer des Grundstücks erworben hat, denn bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch den bisherigen Alleineigentümer tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB ebenfalls neben diesem in den Vertrag auf Vermieterseite ein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:280422BVZB4.21.0
Fundstelle(n): DNotZ 2023 S. 32 Nr. 1 ErbStB 2022 S. 362 Nr. 12 ErbStB 2022 S. 362 Nr. 12 NJW 2022 S. 9 Nr. 26 NJW-RR 2022 S. 1027 Nr. 15 WM 2022 S. 1190 Nr. 24 ZIP 2022 S. 2135 Nr. 42 WAAAI-62876