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BGH Urteil v. - VI ZR 435/20

Gesetze: § 31 BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Deliktische Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Darlegungserfordernisse bei Behauptung einer sog. "Umschaltlogik" und eines sog. "Thermofensters"; bedingter Vorsatz der handelnden Personen

Leitsatz

Zur deliktischen Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des gebrauchten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: sogenanntes "Thermofenster" und Darlegungserfordernisse bei Behauptung einer sogenannten "Umschaltlogik").

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:260422UVIZR435.20.0

Fundstelle(n):
LAAAI-62900

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