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BGH Urteil v. - VII ZR 717/21

Gesetze: § 31 BGB, § 826 BGB, § 852 S 1 BGB

Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: Erneute Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz nach Fallenlassen der Einrede in der ersten Instanz; Restschadensersatzanspruch des Geschädigten nach Fahrzeugerwerb von einem Dritten

Tatbestand

Der Kläger nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:100222UVIIZR717.21.0

Fundstelle(n):
RAAAI-63076

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