Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung des Zerlegungsbescheides nicht statthaft - Pflicht der Gemeinde zur Anpassung des Gewerbesteuerbescheides an (geänderten) Zerlegungsbescheid
Leitsatz
1. NV: Der Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung eines von ihr angefochtenen Zerlegungsbescheides ist nicht statthaft.
2. NV: Der Zerlegungsbescheid hat für die am Zerlegungsverfahren beteiligte Gemeinde keinen vollziehbaren Inhalt. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde mit einer Gewerbesteuererstattung belastet wird.
3. NV: Das Verfahren nach § 69 FGO dient nicht dazu, das Gewerbesteueraufkommen zwischen den am Zerlegungsverfahren beteiligten Gemeinden vorläufig aufzuteilen.