Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO ohne vorherige Mitteilung
Leitsatz
NV: Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahingehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann (Anschluss an , BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:B.130422.IVB61.21.0
Fundstelle(n): AO-StB 2022 S. 224 Nr. 7 BFH/NV 2022 S. 815 Nr. 8 JAAAI-63096