Gesetze: AO 1977 § 12 Satz 1AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2InvZulG 1993 § 3 Satz 2InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a
1. Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben nur für solche Wirtschaftsgüter, die überwiegend dem in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerk oder dem in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragenen handwerksähnlichen Gewerbe i. S. der Handwerksordnung dienen 2. Heizstation als begünstigte Investition i. S. des § 2 InvZulG
Leitsatz
Bei Mischbetrieben steht eine erhöhte Investitionszulage dem Steuerpflichtigen nur für solche Wirtschaftsgüter zu, die überwiegend dem in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerk oder dem in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragenen handwerksähnlichen Gewerbe im Sinne der Handwerksordnung dienen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 144 OAAAA-88591