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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 1820/92 BStBl 2000 II S. 158

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2UStG § 4 Nr. 14

Umsätze eines medizinischen Fußpflegers umsatzsteuerfrei

Leitsatz

1. Eine Steuerermäßigung für Umsätze einzelner Berufsgruppen widerspricht dem System der Umsatzsteuer, das eine Begünstigung bestimmter Unternehmer nach der Konzeption der überwälzbaren Umsatzsteuer nicht erlaubt. Systemgerecht sind nur Vergünstigungen im Interesse der Verbraucher, nicht im Interesse einzelner Unternehmensgruppen.

2. Das Fehlen einer berufsrechtlichen Regelung gibt für sich genommen noch keinen ausreichenden Anhalt dafür, eine Ähnlichkeit mit einem in § 4 Nr. 14 UStG genannten Beruf zu verneinen und die Berufstätigkeit von der umsatzsteuerlichen Begünstigung auszunehmen.

3. Erkennbarer Normzweck des § 4 Nr. 14 UStG ist allein die Entlastung der Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer.

4. Die Umsätze aus der Tätigkeit als medizinischer Fußpfleger sind gem. § 4 Abs. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.

(Leitsätze nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 158
DStRE 2000 S. 203 Nr. 4
CAAAA-88595

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