BVerfG Urteil v. - 2 BvR 1820/92 BStBl 2000 II S. 158
Gesetze: GG Art. 3 Abs.
1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz
2UStG § 4 Nr.
14
Umsätze eines medizinischen Fußpflegers
umsatzsteuerfrei
Leitsatz
1. Eine Steuerermäßigung für Umsätze einzelner
Berufsgruppen widerspricht dem System der Umsatzsteuer, das eine
Begünstigung bestimmter Unternehmer nach der Konzeption der
überwälzbaren Umsatzsteuer nicht erlaubt. Systemgerecht sind nur
Vergünstigungen im Interesse der Verbraucher, nicht im Interesse einzelner
Unternehmensgruppen.
2. Das Fehlen einer berufsrechtlichen Regelung gibt für sich
genommen noch keinen ausreichenden Anhalt dafür, eine Ähnlichkeit mit
einem in § 4 Nr. 14 UStG genannten Beruf zu verneinen und die
Berufstätigkeit von der umsatzsteuerlichen Begünstigung
auszunehmen.
3. Erkennbarer Normzweck des § 4 Nr. 14 UStG ist allein die
Entlastung der Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer.
4. Die Umsätze aus der Tätigkeit als medizinischer
Fußpfleger sind gem. § 4 Abs. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.
(Leitsätze nicht
amtlich)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 158 DStRE 2000 S. 203 Nr. 4 CAAAA-88595