Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerfG Urteil v. - 2 BvR 301/98 BStBl 2000 II S. 162

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 76 Abs. 1GG Art. 77 Abs. 1GG Art. 77 Abs. 2 Satz 5EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 Alt. 1 (Fassung: )EStG § 9 Abs. 5 (Fassung: )JStG 1996BTBRGGO § 10 Abs. 2

Neuregelung der Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Jahressteuergesetz 1996 ist verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Der Vermittlungsausschuß darf eine Änderung, Ergänzung oder Streichung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn und soweit dieser Einigungsvorschlag im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens verbleibt.

2. Die beschränkte Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG ist mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.

3. Nachdem die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Kosten für häusliche Arbeitszimmer im parlamentarischen Verfahren bereits kontrovers behandelt worden war und damit dem Bundestag als Gegenstand gegenläufiger Initiativen von Bundestag und Bundesrat bewußt gewesen ist, so daß das Parlament deshalb auch eine Vermittlung in dieser Frage erwarten durfte, hat der Vermittlungsausschuß die ihm von Verfassungs wegen gezogenen Grenzen seines Vermittlungsauftrages im Zusammenhang mit der Reform des Einkommensteuerrechts nicht überschritten.

(Leitsatz 3 nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 162
BB 2000 S. 396 Nr. 8
FR 2000 S. 48 Nr. 1
INF 2000 S. 127 Nr. 4
WAAAA-88597

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank