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BFH Urteil v. - VII R 91/98 BStBl 2000 II S. 246

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1BGB §§ 387, 389AO 1977 §§ 5, 37 Abs. 2AO 1977 §§ 38, 218, 226, 240

Rechnet das Finanzamt eine bei Fälligkeit nicht entrichtete Steuerforderung gegen eine damals bereits entstandene Erstattungsforderung des Steuerpflichtigen auf, bleiben in der Zeit bis zum Fälligwerden der Erstattungsforderung entstandene Säumniszuschläge bestehen

Leitsatz

1. Rechnet das Finanzamt eine bei Fälligkeit nicht entrichtete Steuerforderung gegen eine damals bereits entstandene Erstattungsforderung des Steuerpflichtigen auf, bleiben in der Zeit bis zum Fälligwerden der Erstattungsforderung entstandene Säumniszuschläge bestehen (s. jetzt § 240 Abs. 1 Satz 5 AO 1977 i. d. F. des StBereinG 1999).

2. Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Abschluss eines Verrechnungsvertrages über noch nicht fällige Erstattungsansprüche.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 246
BB 2000 S. 914 Nr. 18
BFH/NV 2000 S. 770 Nr. 6
DB 2000 S. 860 Nr. 17
DStR 2000 S. 682 Nr. 16
DStRE 2000 S. 493 Nr. 9
TAAAA-88627

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