Die Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG, wonach die private Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen ist, wenn nicht u. a. das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird (sog. Ein-Prozent-Regelung), verstößt nicht gegen das GG, sondern hält sich im Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei Typisierungen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 273 BB 2000 S. 1074 Nr. 21 BB 2000 S. 970 Nr. 19 BFH/NV 2000 S. 910 Nr. 7 DB 2000 S. 1004 Nr. 20 DStR 2000 S. 765 Nr. 18 DStRE 2000 S. 510 Nr. 10 FR 2000 S. 614 Nr. 11 INF 2000 S. 441 Nr. 14 MAAAA-88638