Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten als Objekte i. S. der sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel
Leitsatz
Objekte im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel können nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein. Es kommt weder auf die Größe und den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an (gegen Tz. 9 des /90, BStBl I 1990, 884).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 28 BB 2000 S. 396 Nr. 8 BFH/NV 1999 S. 1553 TAAAA-88640