Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX B 111/98 BStBl 2000 II S. 352

Gesetze: EigZulG §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 6 Abs. 2GG Art. 3

Miteigentümer einer Wohnung können den Fördergrundbetrag nur anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil erhalten

Leitsatz

Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG kann der Fördergrundbetrag bei mehreren Anspruchsberechtigten nur entsprechend den Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn die auf einen Miteigentumsanteil entfallenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage des vollen Fördergrundbetrages erreichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 352
BB 2000 S. 1449 Nr. 28
BFH/NV 2000 S. 1153 Nr. 9
DStR 2000 S. 1138 Nr. 27
DStRE 2000 S. 754 Nr. 14
FR 2000 S. 881 Nr. 16
UAAAA-88670

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank