Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Doppelerfassung von Werbungskosten keine offenbare Unrichtigkeit darstellt
Leitsatz
Einigen sich der Steuerpflichtige und das FA auf die zusätzliche Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens und übersehen sie bei ihrer Einigung, dass der streitige Betrag in dem angefochtenen Bescheid bereits als Verlust bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb berücksichtigt war, so liegt eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FA nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit, was die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit ausschließt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 372 BB 2000 S. 1510 Nr. 30 BB 2000 S. 2241 Nr. 44 BFH/NV 2000 S. 1149 Nr. 9 DB 2000 S. 1797 Nr. 36 DStRE 2000 S. 821 Nr. 15 GAAAA-88679