Zum Arbeitgeberbegriff bei Arbeitnehmerüberlassung durch ausländische Muttergesellschaft; tatsächliche Lohnzahlung kann als zusätzliches Kriterium in Betracht kommen
Leitsatz
1. Arbeitgeber i. S. des Abkommensrechts muss nicht notwendigerweise Arbeitgeber i. S. des Lohnsteuerrechts sein.
2. Überlässt eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft von ihr eingestellte Arbeitnehmer an eine inländische Tochtergesellschaft gegen Erstattung der von ihr gezahlten Lohnkosten, so ist die inländische Gesellschaft nicht Arbeitgeber i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die inländische Gesellschaft haftet daher nicht für nicht einbehaltene Lohnsteuer nach § 42 d Abs. 1 EStG, sondern allenfalls unter den Voraussetzungen des § 42 d Abs. 6 EStG.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 41 BB 2000 S. 138 Nr. 3 BFH/NV 2000 S. 362 Nr. 3 DStR 2000 S. 103 Nr. 3 DStRE 2000 S. 126 Nr. 3 FR 2000 S. 211 Nr. 4 PAAAA-88689