Auch bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils nur anteiliger Fördergrundbetrag entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil
Leitsatz
1. Ehegatten können als Miteigentümer einer Wohnung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG den Fördergrundbetrag jeweils nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen, auch wenn bei ihnen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen.
2. Erwirbt ein Anspruchsberechtigter, der bereits zuvor Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung ist, einen weiteren Miteigentumsanteil hinzu, kann er gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG den Fördergrundbetrag nur entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 414 BB 2000 S. 1339 Nr. 26 BB 2000 S. 1450 Nr. 28 BFH/NV 2000 S. 1018 Nr. 8 DB 2000 S. 1312 Nr. 26 DStR 2000 S. 1055 Nr. 25 DStRE 2000 S. 694 Nr. 13 INF 2000 S. 473 Nr. 15 MAAAA-88690