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BFH Urteil v. - IX R 90/97 BStBl 2000 II S. 414

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3EigZulG § 11 Abs. 6 Satz 3EStG § 26

Auch bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils nur anteiliger Fördergrundbetrag entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil

Leitsatz

1. Ehegatten können als Miteigentümer einer Wohnung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG den Fördergrundbetrag jeweils nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen, auch wenn bei ihnen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen.

2. Erwirbt ein Anspruchsberechtigter, der bereits zuvor Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung ist, einen weiteren Miteigentumsanteil hinzu, kann er gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG den Fördergrundbetrag nur entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 414
BB 2000 S. 1339 Nr. 26
BB 2000 S. 1450 Nr. 28
BFH/NV 2000 S. 1018 Nr. 8
DB 2000 S. 1312 Nr. 26
DStR 2000 S. 1055 Nr. 25
DStRE 2000 S. 694 Nr. 13
INF 2000 S. 473 Nr. 15
MAAAA-88690

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