Personelle Verflechtung auch bei wechselseitiger Mehrheitsbeteiligung von zwei Personen am Besitzunternehmen und am Betriebsunternehmen
Leitsatz
1. Ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille ist regelmäßig auch dann anzunehmen, wenn die einzigen Gesellschafter des Besitz- und des Betriebsunternehmens in der Weise an beiden Unternehmen beteiligt sind, dass der eine Gesellschafter über die Mehrheit der Anteile am Besitzunternehmen verfügt, der andere dagegen über die Mehrheit der Anteile am Betriebsunternehmen.
2. Der (BStBl II 1996, 34) berührt die Grundsätze betreffend die personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 417 BB 2000 S. 962 Nr. 19 BFH/NV 2000 S. 913 Nr. 7 DB 2000 S. 957 Nr. 19 DStR 2000 S. 816 Nr. 19 DStRE 2000 S. 569 Nr. 11 INF 2000 S. 379 Nr. 12 WAAAA-88691