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BFH Urteil v. - X R 56/97 BStBl 2000 II S. 419

Gesetze: EStG § 7 b Abs. 6 Sätze 1 und 2EStG § 10 e Abs. 1, Abs. 4 Sätze 2 und 3, Abs. 5 Sätze 1 und 2

Objektverbrauch bei Ehegatten für ein gemeinsames Gebäude, wenn sie in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentümer werden

Leitsatz

Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10 e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7 b EStG in Anspruch genommen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 419
BB 2000 S. 1129 Nr. 22
BFH/NV 2000 S. 924 Nr. 7
DB 2000 S. 1105 Nr. 22
DStR 2000 S. 961 Nr. 23
DStRE 2000 S. 632 Nr. 12
FR 2000 S. 731 Nr. 13
INF 2000 S. 475 Nr. 15
GAAAA-88692

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